Kaufpreisaufteilung des BMF für Gebäude-AfA gebilligt

Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 14.08.2019 ( Az. 3 K 3137/19) entschieden, dass die vom BMF zur Verfügung gestellte Kaufpreisaufteilung ein geeignetes Hilfsmittel zur Ermittlung der Gebäude-AfA ist. Insbesondere ist eine vertraglich vorgenommene Festlegung der Aufteilung Grund und Boden und Gebäudeanteil zu verwerfen, wenn die realen Wertverhältnisse nicht angemessen wiedergegeben werden.

Datev-Pressemitteilung zum Urteil

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